Terminkalender

 

01. September 2011

Gefahrgut-Schulung:
"Unterweisung von Personen, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind gemäß Abschnitt 1.3 des ADR"

Veranstalter:

Institut UBERA

Ort:

Gießen

Kosten:

160,00 € (zzgl. MwSt.)

Kontakt:

Tel. 0641-9303-666
e-mail: post@ubera-online.de

06./07. Oktober 2011

Abfallbeauftragter/Entsorgungsfachbetrieb:
"Aufrechterhaltung der Fachkunde für die verantwortliche Person gem. Entsorgungsfachbetriebs-Verordnung und Transportgenehmigungs-Verordnung und für Abfallbeauftragte gemäß §§ 54/55 KrW-/AbfG"

Veranstalter:

Institut UBERA

Ort:

Gießen

Kosten:

410,00 € (zzgl. MwSt.)

Kontakt:

Tel. 0641-9303-666
e-mail: post@ubera-online.de

26./27. Januar 2012

Abfallbeauftragter/Entsorgungsfachbetrieb:
"Aufrechterhaltung der Fachkunde für die verantwortliche Person gem. Entsorgungsfachbetriebs-Verordnung und Transportgenehmigungs-Verordnung und für Abfallbeauftragte gemäß §§ 54/55 KrW-/AbfG"

Veranstalter:

Institut UBERA

Ort:

Gießen

Kosten:

410,00 € (zzgl. MwSt.)

Kontakt:

Tel. 0641-9303-666
e-mail: post@ubera-online.de

31.Dezember 2005

Erstellung eines Explosionsschutzdokuments gem. § 6 BetrSichV für explosionsgefährdete Bereiche

ab 01. Januar 2007

Gefahrgut:
Fahrzeugführer von kennzeichnungspflichtigen Gefahrguttransporten mit Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von unter 3,5 Tonnen benötigen einen ADR-Schein (siehe Kap. 1.6.1.9 ADR).

01.06.2008

Beginn der Vor- /Registrierungsfrist für Stoffe und Zubereitungen gemäß der EU-Chemikalienverordnung REACH

01.12.2008

Ende der Vorregistrierungsfrist REACH

ab 01. Juni 2009

Gefahrgutvorschriften:
Zum 1.1.2009 ist das neue ADR 2009 in Kraft getreten und anwendbar. Bis zum 30.6.2009 gilt jedoch eine Übergangsfrist innerhalb derer auch noch das ADR 2007 Anwendung finden darf. Ab dem 1.7.2007 gilt dann ausschließlich das neue ADR 2009.

ab 1. April 2010

Abfallrecht:
Umsetzung des elektronischen Abfallnachweisverfahrens (eANV) gemäß NachwV für die Entsorgung von gefährlichen Abfällen.

ab 1. Februar 2011

Abfallrecht:
Im Rahmen des elektronischen Abfallnachweisverfahrens (eANV) müssen nun auch Erzeuger und Beförderer in Entsorgungsnachweisen und Begleitscheinen zwingend elektronisch signieren (mit Signaturkarte).

ab Mitte 2011

Abfallrecht:
Voraussichtliches Inkrafttreten des neuen Kreislaufwirtschafts-Gesetzes (KrWG)