Was gibt´s Neues?

Liebe Leserinnen und Leser,

wir haben unser Fachkundespektrum um den Brandschutzbeauftragten erweitert. Wir sind somit in der Lage, Sie auch im Bereich Brandschutz kompetent zu beraten oder als externer Brandschutzbeauftragter kontinuierlich zu betreuen (siehe Arbeitssicherheit). Das rundet unsere Leistungspalette ab und wir können Ihnen noch mehr aus einer Hand bieten.

Was es Neues gibt, lesen Sie untenstehend! Selbstverständlich können Sie uns zu den einzelnen Themen auch direkt per Telefon, Fax oder e-mail befragen. Wir beraten Sie gerne.

Es grüßen Sie freundlich

Dipl.-Ing. E. Kegelmann u. Dipl.-Ing. A. Motz
(Geschäftsleitung UBERA)


Wichtige Informationen zur Reach-Verordnung

Am 01.06.2007 ist die EU-Verordnung REACH („Registration, Evaluation, Authorisation of Chemicals“) in Kraft getreten. Sie regelt zukünftig das gesamte Gefahrstoffrecht bzw. den Umgang mit Arbeitsstoffen in der gesamten EU. Ziel der Verordnung ist, gefährliche Chemikalien langfristig zu ersetzen sowie möglicherweise vorhandene Gefährdungen in Produkten für Anwender bzw. Endverbraucher transparenter zu machen.

Grundgedanke ist, möglichst alle relevanten Daten zu den einzelnen Substanzen bzw. Zubereitungen zu vervollständigen und systematisch zusammenzutragen. Die Koordinierung dieses bisher beispiellosen Geschehens erfolgt in einer Zentrale in Helsinki, bei der alle verwendeten Stoffe gemeldet werden müssen. Alle entsprechenden Daten sollen dann via Internet der breiten Masse zugänglich sein.

Die massivsten Auswirkungen hat diese Neuordnung für Hersteller oder Importeure größerer Mengen von chemischen Produkten bzw. Stoffen, sofern sie von außerhalb der EU eingeführt werden.
Für Sie als sog. nachgeschalteten Anwender können sich aber auch drastische Konsequenzen ergeben. So kann es z.B. sein, dass ein Lieferant, über den Sie wichtige Produkte beziehen, aufgrund des durch REACH erhöhten Aufwands diese Produkte zukünftig nicht mehr herstellt oder importiert. Sofern Sie keinen anderen entsprechenden Anbieter finden, müssten Sie zukünftig entweder auf andere Produkte umstellen oder selbst in Helsinki eine sog. Vorregistrierung einleiten. Es wird zwar vermutlich nicht so weit kommen, aber da Versäumnisse sich u.U. später katastrophal auswirken könnten, sollten Sie bereits jetzt aktiv werden und prüfen, ob Handlungsbedarf besteht. Am 01.12.2008 endet nämlich die Frist, in der eine Vorregistrierung möglich ist. Im schlimmsten Fall könnten Sie dann schlagartig bestimmte Stoffe nicht mehr beziehen.

Wir empfehlen Ihnen daher dringend, bei Ihren Zulieferern nachzufragen, ob diese die jeweils von Ihnen bezogenen Produkte registrieren lassen und auch zukünftig liefern.
Sollte die eine oder andere Lieferung zukünftig nicht mehr zugesichert werden, haben Sie dann noch etwas Zeit, einen anderen Anbieter ausfindig zu machen oder selbst eine Vorregistrierung vorzunehmen.

Wenn Sie diesbezüglich Fragen haben, stehen wir Ihnen dabei gerne hilfreich zur Seite.

 

Arbeitsschutz:

Die neue Gefahrstoff-Verordnung ist in Kraft

Zum 01.01.2005 ist die neue GefStoffV in Kraft getreten. Wesentliches Element ist die Verpflichtung für Unternehmer, in ihren Betrieb Schutzstufen zu definieren. Dabei ist zu ermitteln, inwieweit Mitarbeiter durch Gefahrstoffe gefährdet werden. Gegebenenfalls sind in diesem Zusammenhang Arbeitsplatzmessungen erforderlich. Je nach Belastung sind weitergehende Schutzmaßnahmen erforderlich. Die wesentlichen Änderungen können Sie hier (http://www.gefahrgut-online.de/sixcms/media.php/1515/tabelle_gefahrstoff.pdf) nachlesen.


Verschärfung der geltenden Lärm-Grenzwerte

Zum 15. Februar 2006 soll die EU-Richtlinie EU 2003/10/EG „Lärm“ in deutsches Recht umgesetzt werden. Die Richtlinie sieht eine Verschärfung der geltenden Lärmgrenzwerte um 5 dB(A) vor. Demnach sind zukünftig Betriebsbereiche ab 80 dB(A) als Lärmbereich einzustufen, was bisher noch nicht der Fall war. Daraus leiten sich u.a. Lärmminderungsmaßnahmen, das Stellen / Tragen von Gehörschutz sowie arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen für die dort Beschäftigten ab.


Special:

Die neue Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Mit der Betriebsicherheitsverordnung werden unterschiedliche Betriebsregelungen zusammengefasst, europäische mit nationalen Vorschriften verknüpft und auf flexible Grundvorschriften konzentriert. mehr...


Abfall:

Die neue LAGA-Richtlinie zur Abfallentsorgung im Gesundheitswesen

Im Mai 1991 gab die Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) ein "Merkblatt über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen aus öffentlichen und privaten Einrichtungen des Gesundheitswesens" heraus. mehr...


Pflicht zur Erstellung von Abfallwirtschaftskonzepten und –bilanzen entfällt

Mit dem „Artikelgesetz zur Umsetzung von Vorschlägen zu Bürokratieabbau und Deregulierung aus den Regionen“ traten im Juni 2005 Änderung der §§ 19 und 20 des KrW-/AbfG in Kraft. mehr...


Neue NachwV zum 1.2.2007 in Kraft getreten

Unter folgendem Link können die wesentlichen Änderungen nachgelesen werden:
http://www.rp-darmstadt.hessen.de/irj/RPDA_Internet?cid=a6d5ed2cc1bf3dea58667a1f28a7aa8e

Neue EU-Verordnung zur grenzüberschreitenden Abfallverbringung zum 12.07.2007 bindend

Unter folgendem Link können die wesentlichen Änderungen nachgelesen werden:
http://www.rp-darmstadt.hessen.de/irj/RPDA_Internet?cid=8a0486186d5bdb07b607f26f0fc9a9ef