Was gibt´s Neues?
Liebe Leserinnen und Leser,
wir haben unser Fachkundespektrum um den Brandschutzbeauftragten erweitert.
Wir sind somit in der Lage, Sie auch im Bereich Brandschutz kompetent
zu beraten oder als externer Brandschutzbeauftragter kontinuierlich zu
betreuen (siehe Arbeitssicherheit).
Das rundet unsere Leistungspalette ab und wir können Ihnen noch mehr
aus einer Hand bieten.
Was es Neues gibt, lesen Sie untenstehend! Selbstverständlich können
Sie uns zu den einzelnen Themen auch direkt per Telefon, Fax oder e-mail
befragen. Wir beraten Sie gerne.
Es grüßen Sie freundlich
Dipl.-Ing. E. Kegelmann u. Dipl.-Ing. A. Motz
(Geschäftsleitung UBERA)
Wichtige Informationen zur Reach-Verordnung
Am 01.06.2007 ist die EU-Verordnung REACH („Registration, Evaluation,
Authorisation of Chemicals“) in Kraft getreten. Sie regelt zukünftig
das gesamte Gefahrstoffrecht bzw. den Umgang mit Arbeitsstoffen in der
gesamten EU. Ziel der Verordnung ist, gefährliche Chemikalien langfristig
zu ersetzen sowie möglicherweise vorhandene Gefährdungen in
Produkten für Anwender bzw. Endverbraucher transparenter zu machen.
Grundgedanke ist, möglichst alle relevanten Daten zu den einzelnen
Substanzen bzw. Zubereitungen zu vervollständigen und systematisch
zusammenzutragen. Die Koordinierung dieses bisher beispiellosen Geschehens
erfolgt in einer Zentrale in Helsinki, bei der alle verwendeten Stoffe
gemeldet werden müssen. Alle entsprechenden Daten sollen dann via
Internet der breiten Masse zugänglich sein.
Die massivsten Auswirkungen hat diese Neuordnung für Hersteller
oder Importeure größerer Mengen von chemischen Produkten bzw.
Stoffen, sofern sie von außerhalb der EU eingeführt werden.
Für Sie als sog. nachgeschalteten Anwender können sich aber
auch drastische Konsequenzen ergeben. So kann es z.B. sein, dass ein
Lieferant, über den Sie wichtige Produkte beziehen, aufgrund des
durch REACH erhöhten Aufwands diese Produkte zukünftig nicht
mehr herstellt oder importiert. Sofern Sie keinen anderen entsprechenden
Anbieter finden, müssten Sie zukünftig entweder auf andere
Produkte umstellen oder selbst in Helsinki eine sog. Vorregistrierung
einleiten. Es wird zwar vermutlich nicht so weit kommen, aber da Versäumnisse
sich u.U. später katastrophal auswirken könnten, sollten Sie
bereits jetzt aktiv werden und prüfen, ob Handlungsbedarf besteht.
Am 01.12.2008 endet nämlich die Frist, in der eine Vorregistrierung
möglich ist. Im schlimmsten Fall könnten Sie dann schlagartig
bestimmte Stoffe nicht mehr beziehen.
Wir empfehlen Ihnen daher dringend, bei Ihren Zulieferern nachzufragen,
ob diese die jeweils von Ihnen bezogenen Produkte registrieren lassen
und auch zukünftig liefern.
Sollte die eine oder andere Lieferung zukünftig nicht mehr zugesichert
werden, haben Sie dann noch etwas Zeit, einen anderen Anbieter ausfindig
zu machen oder selbst eine Vorregistrierung vorzunehmen.
Wenn Sie diesbezüglich Fragen haben, stehen wir Ihnen dabei gerne
hilfreich zur Seite.
Arbeitsschutz:
Die neue Gefahrstoff-Verordnung ist in Kraft
Zum 01.01.2005 ist die neue GefStoffV in Kraft getreten. Wesentliches
Element ist die Verpflichtung für Unternehmer, in ihren Betrieb Schutzstufen
zu definieren. Dabei ist zu ermitteln, inwieweit Mitarbeiter durch Gefahrstoffe
gefährdet werden. Gegebenenfalls sind in diesem Zusammenhang Arbeitsplatzmessungen
erforderlich. Je nach Belastung sind weitergehende Schutzmaßnahmen
erforderlich. Die wesentlichen Änderungen können Sie hier
(http://www.gefahrgut-online.de/sixcms/media.php/1515/tabelle_gefahrstoff.pdf)
nachlesen.
Verschärfung der geltenden Lärm-Grenzwerte
Zum 15. Februar 2006 soll die EU-Richtlinie EU 2003/10/EG Lärm
in deutsches Recht umgesetzt werden. Die Richtlinie sieht eine Verschärfung
der geltenden Lärmgrenzwerte um 5 dB(A) vor. Demnach sind zukünftig
Betriebsbereiche ab 80 dB(A) als Lärmbereich einzustufen, was bisher
noch nicht der Fall war. Daraus leiten sich u.a. Lärmminderungsmaßnahmen,
das Stellen / Tragen von Gehörschutz sowie arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen
für die dort Beschäftigten ab.
Special:
Die neue Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Mit der Betriebsicherheitsverordnung werden unterschiedliche Betriebsregelungen
zusammengefasst, europäische mit nationalen Vorschriften verknüpft
und auf flexible Grundvorschriften konzentriert. mehr...
Abfall:
Die neue LAGA-Richtlinie zur Abfallentsorgung im Gesundheitswesen
Im Mai 1991 gab die Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) ein
"Merkblatt über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen
aus öffentlichen und privaten Einrichtungen des Gesundheitswesens"
heraus. mehr...
Pflicht zur Erstellung von Abfallwirtschaftskonzepten und bilanzen
entfällt
Mit dem Artikelgesetz zur Umsetzung von Vorschlägen zu Bürokratieabbau
und Deregulierung aus den Regionen traten im Juni 2005 Änderung
der §§ 19 und 20 des KrW-/AbfG in Kraft. mehr...
Neue NachwV zum 1.2.2007 in Kraft getreten
Unter folgendem Link können
die wesentlichen Änderungen nachgelesen
werden:
http://www.rp-darmstadt.hessen.de/irj/RPDA_Internet?cid=a6d5ed2cc1bf3dea58667a1f28a7aa8e
Neue EU-Verordnung zur grenzüberschreitenden Abfallverbringung
zum 12.07.2007 bindend
Unter folgendem Link können die wesentlichen Änderungen nachgelesen
werden:
http://www.rp-darmstadt.hessen.de/irj/RPDA_Internet?cid=8a0486186d5bdb07b607f26f0fc9a9ef
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