Arbeitsschutz und -sicherheit

Sinkende Unfallzahlen und Krankheitstage bedeuten nicht nur eine Entlastung und Motivationssteigerung der Mitarbeiter, sondern auch eine größere Rechtssicherheit und geringere Kosten. So kostet derzeit ein unfall- / krankheitsbedingter Ausfalltag den Arbeitgeber unter Berücksichtigung der Folgekosten durchschnittlich ca. 500 €!

Und wer meint, Arbeitsschutz wäre unnötiger Luxus... - hätten Sie gewusst, dass 1998 im Durchschnitt täglich vier bis fünf Arbeitnehmer bei Arbeits- oder Wegeunfällen ums Leben kamen und mindestens fünf an den Folgen von Berufskrankheiten starben?

Mehr Sicherheit mit UBERA durch:

Fachkräfte für Arbeitssicherheit gemäß ASiG

Die Bestellung von Sicherheitsfachkräften ist sowohl von staatlicher als auch von Seiten der Berufsgenossenschaften gefordert. Dies betrifft auch kleine und Kleinst-Betriebe ab einem Angestellten.

Gefährdungsanalysen gemäß ArbSchG

Seit Inkrafttreten des Arbeitsschutzgesetzes (1996) ist jeder Unternehmer mit Angestellten verpflichtet, seinen Betrieb auf mögliche Gefährdungen an den Arbeitsplätzen zu durchleuchten. Einige Verordnungen, die in den letzten Jahren erlassen wurden, konkretisieren diese Forderung für besondere Teilbereiche (Betriebssicherheitsverordnung, Biostoffverordnung, Gefahrstoffverordnung). Insgesamt erhält der Unternehmer mehr Freiheiten hinsichtlich der Umsetzung/Erreichung der festgelegten allgemeinen Schutzziele. Andererseits wird ihm gleichzeitig eine wesentlich größere Verantwortung in diesem Bereich zugeteilt. Eine sachkundige Unterstützung in allen Fragen des Arbeitsschutzes durch eine entsprechende Fachkraft ist für ihn daher von großer Bedeutung.

Arbeitsplatzmessungen

Im Rahmen des praktizierten Arbeitsschutzes werden oft Messungen bzgl. Gefahrstoffe, Lärm, Strahlung oder elektromagnetische Felder ("Elektrosmog") nötig. Die Ergebnisse werden nach dem Stand von Wissenschaft und Technik bewertet und – bei Bedarf - Lösungsansätze erarbeitet.

Containerprüfungen

Gemäß der berufsgenossenschaftlichen Regel BGR 186 sind Container jährlich auf ihren sicherheitstechnischen Zustand zu überprüfen.

Brandschutzbeauftragter

Die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten ist in einschlägigen Richtlinien für verschiedene Sonderbauten (Industriebauten ab be-stimmter Größe, Versammlungsstätten, Krankenhäuser, Schulen, Kaufhäuser, Heime etc.) gefordert. Darüber hinaus ist eine derartige Forderung des öfteren Bestandteil behördlicher Genehmigungen. Aufgabe des Brandschutzbeauftragten ist die Unterstützung des Unternehmers in brandschutztechnischen Fragen.

Dokumentation

Betriebsanweisungen, Gefahrstoffkataster, Gefährdungsanalysen, Alarmpläne, Explosionsschutzdokumente, Prüfpläne, Schulungspläne, Brandschutzpläne, Hautschutzpläne – Wer behält da noch den Überblick, wenn er sich eigentlich auf ganz andere Aufgaben konzentrieren muß?

Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen

Für Baustellen, auf denen parallel mehrere Unternehmen tätig sind, fordert die Baustellenverordnung zur Koordinierung der einzelnen Gewerke einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGePlan).

Für bestimmte Baustellen muss darüber hinaus u.a. ein entsprechender Koordinator (SiGeKo) benannt werden, der während der Ausführungsphase den Arbeitsschutz auf der Baustelle koordiniert.

Arbeiten in kontaminierten Bereichen

Für Sanierungsmaßnahmen, bei denen in mit Schadstoffen kontaminierten Bereichen gearbeitet wird, muss ein entsprechend fachkundiger Koordinator die Arbeiten bzgl. Einhaltung des Arbeits- und Gesundheitschutzes überwachen. Dies gilt z.B. bei Baumaßnahmen, Sanierungen oder Abbrucharbeiten in Altlasten, Gebäuden etc ...

Hier werden oftmals schädliche Substanzen wie z.B. Asbest, Poly-cyclische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), Polychlorierte Biphenyle (PCB), aromatische oder halogenierte Kohlenwasserstoffe, aber evtl. auch biologische Agenzien (Schimmel, Taubenkot etc.) angetroffen.

Schulungen

Mitarbeiter müssen gemäß BGV A 1 regelmäßig geschult und unterwiesen werden. Der Unternehmer ist verpflichtet dafür zu sorgen. Unterlässt er dies, so begeht er ein sogenanntes Organisationsverschulden, welches ihm im Falle eines Unfalls zumindest als Fahrlässigkeit mit all seinen haftungsrechtlichen Folgen angelastet wird.

Wir führen in Ihrem Hause zu ausgewählten Themen Mitarbeiterschulungen durch. Diese erhöhen die Sicherheit in Ihrem Betrieb und geben dem Unternehmer haftungsrechtlichen Rückhalt.

Zusätzliche Neuerungen

Erstellen von Explosionsschutzdokumenten
http://www.gefahrgut-online.de/sixcms/media.php/1515/eu-leitfaden-explosionssch.137046.pdf

Neue Gefahrstoff-Verordnung
http://www.gefahrgut-online.de/sixcms/media.php/1515/tabelle_gefahrstoff.pdf